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Version vom 08:44, 1. Mai 2020 von Marc Aurel
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Vizepräsident
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Version vom 1. Mai 2020, 08:44 Uhr von Marc Aurel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Vizepräsident wird vom Regierungspräsidenten ernannt und im Senat bestätigt. In Abwesenheit des Regierungspräsidenten übe…“)
Der Vizepräsident wird vom Regierungspräsidenten ernannt und im Senat bestätigt. In Abwesenheit des Regierungspräsidenten übernimmt er all seine Aufgaben und Vollmachten, außerdem ist er der Vorsitzende des bananischen Plenums.