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Freundschaftsvertrag Pottyland

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Freundschaftsvertrag zwischen der (Sinn)freien Bananenrepublik Bananaworld und dem Königreich Pottyland

In Anbetracht des gemeinsamen Wunsche der Vertiefung und Festigung der bilateralen Beziehungen, zwischen den beiden Staaten (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld und dem Königreich Pottyland wurde folgender Freundschaftsvertrag geschlossen:

Artikel 1 - Ziel

Dieser Vertrag dient zur Sicherung des Friedens und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den unterzeichnenden Staaten. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.


Artikel 2 - Zusammenarbeit

Auf dem Gebiete der diplomatischen Zusammenarbeit sind die beiden Staaten bestrebt, ihre diplomatischen Beziehungen zu vertiefen. In diesem Geiste werden die beiden Staaten alles daran setzen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Regierungen, Ministerien und Botschaften zu fördern.

Artikel 2a - Arten der Zusammenarbeit

Die vertragsabschließenden Teile sehen eine Zusammenarbeit in folgenden Bereichen vor: 1. Austausch von diplomatischen Erfahrungen durch gegenseitige Einladung von Staatsbesuchen und Gipfeltreffen. 2. Teilnahme an derartigen diplomatischen Treffen, die von einer der beiden Staaten organisiert oder von einer der im staatlichen Bereich bestehenden Einrichtungen veranstaltet werden. 3. Die beiden vertragsschließenden Staaten prüfen die Möglichkeiten gemeinsamer diplomatischer Arbeit in Bereichen, die ihren gemeinsamen Interessen entsprechen.


Artikel 3 - Botschaften

Die Unterzeichnerstaaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Botschaftsgelände ist Eigentum des vertretenen Staates und zählt zum Staatsgebiet. Es gilt das jeweilige Landesrecht. Botschafter dürfen nicht bei der Arbeit behindert und während der Laufzeit dieses Vertrages nicht ausgewiesen werden.


Artikel 4 - Geheimdienstliche Tätigkeiten

Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium eines anderen Unterzeichnerstaates solange nicht dafür gesorgt ist, das Geheimdienste, egal welcher Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit haben, sich über die Ergebnisse und den Stand der Tätigkeiten zu informieren. Außerdem muß dafür gesorgt werden, daß die beteiligten Staaten, zuvor über alle Aktivitäten informiert werden. Alles was über "informierende" Tätigkeiten hinaus geht ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung, erlischt der gesamte Vertrag.


Artikel 5 - Unterstützungspflicht

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich hiermit nicht zu einer Unterstützung eines anderen Unterzeichners im Konflikt mit Drittstaaten.


Artikel 6 - Konfliktregelung

Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten, der "United Virtual Nations Organisation" oder dem United Council geregelt.


Artikel 7 - Einstufung der Beziehungen

Die Unterzeichnerstaaten stufen Ihre diplomatischen Beziehungen als "freundschaftlich" oder dem sinnverwandt ein.


Artikel 8 - Visumpflicht

Bewohner der Unterzeichnerstaaten können sich ohne Visum innerhalb der anderen Unterzeichnerstaaten bewegen. Personenkontrollen durch Staatsorgane sind zulässig.


Artikel 9 - Kündigung des Vertrages

Dieser Vertrag sollte nur dann einseitig gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund ist durch einen Vermittler nach Artikel 6 zu bestätigen Eine Kündigung ist ansonsten nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform


Artikel 10 - Inkrafttretung und Laufzeit

Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnungen des Königs des Königreiches Pottyland und des Präsidenten der (Sinn)freien Bananenrepublik Bananaworld in Kraft. Der Vertrag wird ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen. Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden.


Unterzeichner:

Für die (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld:

Datum: 07.06.2002

Unterschrift: Marc Aurel


Für das Königreich Pottyland:

Datum: 07.06.2002

Unterschrift: König Potty, Lord Reis